Prof. Dr. jur. Jan Bernd Nordemann, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mbB, Berlin
Werdegang
Studium in Berlin, Göttingen und Cambridge, Promotion in Göttingen bei Prof. Immenga im Kartellrecht. Seit 2007 Honorarprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Juristischer Direktor des Erich-Pommer-Instituts für Medienrecht, Medienwirtschaft und Medienforschung in Potsdam, Vorsitzender des Standing Committee „Copyright“ der internationalen Vereinigung für geistiges Eigentum (AIPPI).
Schwerpunkte
Jan Bernd Nordemann ist bekannt als einer der führenden Urheberrechtler Deutschlands. Er verfügt darüber hinaus auch über marken- und lauterkeitsrechtliche Expertise im Medienbereich. Schließlich ist er an der Schnittstelle des Medienrechts zum Kartellrecht tätig, insbesondere zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Lizenzverträgen und der Selbstregulierung durch Medienverbände. Im Bereich Pressevertriebsverträge („Presse-Grosso“) gilt er als einer der wenigen deutschen Experten mit einschlägiger Branchenerfahrung.
Publikationen
Mitherausgeber und Mitautor des „Fromm/Nordemann“, einem der führenden deutschen Urheberrechtskommentare (aktuell: 12. Auflage 2014);
Autor mehrerer Kapitel im bekannten Kartellrechtskommentar „Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kersting/ Meyer-Lindemann“, insbesondere „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Preisbindung für Zeitungen und Zeitschriften (§ 30 GWB)“ (aktuell: 3. Auflage 2016)
Mitautor des bekannten Standardwerks „Nordemann: Wettbewerbsrecht – Markenrecht“ (aktuell: 11. Auflage 2012);
Contributor im Kluwer Copyright Blog, http://kluwercopyrightblog.com/;
Jährlicher Bericht in der führenden juristischen Zeitschrift NJW über die neueste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung im Urheberrecht
Sprachen
deutsch, englisch (fließend), spanisch, französisch