Das genaue Prozedere der Verfahren regelt die Schiedsgerichtsordnung.
Nachdem sich die Parteien auf die Anrufung des Gerichts verständigt haben, reichen sie die Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein, damit das Verfahren eröffnet werden kann.
Neben dem Schiedsverfahren gibt es auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren oder ein Schiedsgutachten zu beauftragen.
Musterschiedsvereinbarung (PDF)
Schiedsgerichtsordnung (PDF)