Herzlich willkommen auf der Seite des Deutschen Medienschiedsgerichts.
Das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) ermöglicht Medienunternehmen, Konflikte zügiger und damit wirtschaftlicher zu lösen als über den klassischen juristischen Weg. Die Anrufung des DMS kann nur gemeinsam erfolgen. Das gemeinsame Einverständnis der streitenden Parteien wird in der Schiedsgerichtsklausel festgehalten, die Abläufe für das Verfahren werden in der Schiedsgerichtsordnung geregelt. Als Richter verpflichtet das DMS anerkannte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Träger des Deutschen Medienschiedsgerichts ist der gleichnamige Verein. mehr