Prof. Dr. Christoph Degenhart

Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.

Werdegang

Er war bis zu seiner Emeritierung im Oktober 2016 Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten zählt neben dem Staatsrecht seit jeher das Medienrecht. Prof. Dr. Degenhart war von 1998 bis 2010 sachverständiges Mitglied des Medienrats der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), für die er jüngst ein Projekt über „Konvergente Medien zwischen Europäischer Union, Bund und Ländern“ durchführte (SLM-Schriftenreihe Band 27). Prof. Dr. Degenhart verfügt über Praxiserfahrung als Gutachter und insbesondere über forensische Erfahrung sowohl als Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, dort zunächst als stellvertretendes, seit 2010 als ordentliches Mitglied, als auch als Verfahrensbevollmächtigter in verschiedenen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, dort als Vertreter verschiedener Länder, der Bundesregierung, von Mehr Demokratie e.V. sowie des BITCOM, vor den Verfassungsgerichten verschiedener Länder und dem Bundesverwaltungsgericht. Er wurde als Sachverständiger zu zahlreichen Anhörungen vor Ausschüssen des Bundestags und verschiedener Landtage geladen, u.a. zu Fragen des Presse- und des Rundfunkrechts.

Schwerpunkte

Rundfunkrecht, Medienverwaltungsrecht, Medienverfassungsrecht

Publikationen

Prof. Dr. Degenhart ist Autor von über 300 Veröffentlichungen aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Rechts mit Schwerpunkten im Staatsrecht und Medienrecht, u.a. einer Kommentierung des Art. 5 GG im Großkommentar „Bonner Kommentar“.

Schriftenverzeichnis

Mitglied

Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit e.V.

Sprachen

deutsch, englisch