Prof. Dr. Matthias Siegmann

Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Werdegang

Prof. Dr. Matthias Siegmann, Jahrgang 1964, war nach Studium, Promotion und Referendariat in Freiburg i. Br. seit 1993 neben seiner Tätigkeit für einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt selbständiger Rechtsanwalt in Karlsruhe und gründete 1998 eine auf die Führung größerer Zivilprozesse ausgerichtete Sozietät. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei u.a. im Zuständigkeitsbereich des I. Zivilsenats (Urheber- und Wettbewerbsrecht), des II. Zivilsenats (Gesellschaftsrecht) sowie des VI. Zivilsenats (Äußerungsrecht, insbesondere im Medienbereich). Daneben ist er regelmäßig in schiedsgerichtlichen Verfahren nach verschiedenen Schiedsordnungen als Schiedsrichter tätig. Seit 2009 ist er Lehrbeauftragter der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg. Dort wurde er 2016 zum Honorarprofessor bestellt.

Schwerpunkte

Urheberrecht, Äußerungsrecht, Gesellschaftsrecht

Publikationen

Zahlreiche Publikationen zu zivilrechtlichen und zivilprozessualen Themen

Sprachen

deutsch, englisch